27. Februar 2018
Städte können Fahrverbote für Dieselautos verhängen
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.Quelle: WELT
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