Die Möglichkeit einen Heizkostenzuschuss zu beantragen ist am 20.10.2023 ausgelaufen.
Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle / Koks berechnen
Jetzt geht es los, die jeweiligen Portale zur Beantragung des Heizkostenzuschuss gehen online. Bei uns ermitteln Sie schnell und einfach, ob Sie überhaupt mit einem Heizkostenzuschuss rechnen können. Dieser Service ist natürlich wie immer kostenlos.
Jetzt Anspruch auf Heizkostenzuschuss prüfen
Um den Heizkostenzuschuss für Heizöl, Holzpellets oder Hackschnitzel zu erhalten, müssen Sie als Verbraucher, anders als dies bei der Strom- und Erdgasbremse ist, selbst aktiv werden. Da der Anspruch auf eine Erstattung an Bedingungen gekoppelt ist, können Sie mit unserem Rechner auf einfache Weise ermitteln, ob sich die Stellung eines Antrages für den Heizkostenzuschuss für Sie überhaupt lohnt.
Wer kann überhaupt mit einer Erstattung rechnen? Mit unserem Heizkostenzuschuss-Rechner können Sie schon im Vorfeld prüfen, ob eine Antragstellung überhaupt sinnvoll ist.
Grundlage für den Heizkostenzuschuss
Hier ein Auszug aus der Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Entscheidend für die Entlastung sind somit nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Eine Entlastung setzt voraus, dass der gezahlte Preis für den Energieträger mindestens doppelt so hoch ist wie der Referenzpreis des Jahres 2021. Als Referenzpreis wird der durchschnittliche Preis des jeweiligen nicht-leitungsgebundenen Energieträgers in 2021 zugrunde gelegt. 80% der so ermittelten Mehrkosten werden durch die Härtefallhilfen erstattet. Der Zuschuss je Privathaushalt beträgt bis zu 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Erstattung ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Entlastung von mindestens 100 Euro…..„
Nutzen Sie unseren Heizkostenzuschuss-Rechner und sofort nach Eingabe der Rechnungsdaten sehen Sie unverzüglich, ob Sie mit einer Heizkostenerstattung rechnen können und ob die Antragstellung für Sie Sinn macht.
Heizkostenzuschuss für Heizöl und Pellets
Die Strompreisbremse und Gaspreisbremse der Bundesregierung ist bereits in Kraft, nun folgt eine entsprechende Deckelung der Heizkosten für Verbraucher und Verbraucherinnen die nicht mit leitungsgebundener Energie heizen. Unter nicht leitungsgebundener Energie fallen z. B. Heizöl, Pellets, Hackschnitzel und Kohle. Alle, die in den Monaten Januar bis November 2022, z. B. Heizöl oder Pellets gekauft haben, sollten jetzt prüfen ob sie einen Heizkostenzuschuss erhalten können.
Leider gibt es, wie meistens in solchen Fällen, keine bundeseinheitliche Regelung was den Zuschuss für die Heizkosten angeht. Der Bund hat den Rahmen definiert, die konkrete Umsetzung ist jedoch Ländersache.
Eckpunkte für Heizkostenzuschuss
Hier die wichtigsten Eckpunkte in Bezug auf den Heizkostenzuschuss
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Gilt für nicht leitungsgebundene Energie (z. B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Kohle)
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Verdoppelung des Preises gegenüber 2021
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80% der Mehrkosten, die über dem doppelten Preis liegen, werden bezuschusst
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Max. 2.000 EUR Rückerstattung
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Beträge unter 100 Euro laufen als Bagatellbeträge und werden nicht berücksichtigt
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Antragsstellung für jede Feuerstelle notwendig
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Als Nachweis muss die Rechnung und der Bankbeleg eingereicht werden
Ermitteln Sie jetzt schnell und kostenlos den möglichen Erstattungsbetrag für Ihre Heizkosten im obigen Formular.