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04. Mai 2011

Rechtsentscheidungen zu Preisanpassungsklauseln in Fernw rmeliefervertr gen

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 56/2011
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von
Preisanpassungsklauseln in
Fernw??¤rmeliefervertr??¤gen
Der Bundesgerichtshof hat k??�rzlich in zwei F??¤llen ??�ber die Wirksamkeit von
Preisanpassungsklauseln in Fernw??¤rmeliefervertr??¤gen entschieden.
Im ersten Fall (VIII ZR 273/09) verlangte die Kl??¤gerin, ein kommunales
Versorgungsunternehmen, von der beklagten Wohnungsbaugenossenschaft restliche Zahlung
von Fernw??¤rme f??�r das Jahr 2006. Die Kl??¤gerin erh??�hte im Jahre 2006 den W??¤rmearbeitspreis
vier Mal, dem trat die Beklagte entgegen und nahm Zahlungen nur auf der Basis des
W??¤rmearbeitspreises aus dem Jahre 2005 vor. Zur ??�nderung dieses W??¤rmearbeitspreises
hei??�t es in dem zwischen den Parteien geschlossenen Fernw??¤rmeliefervertrag:

"??��Der Arbeitspreis f??�r die zu verrechnenden Mengen ??¤ndert sich entsprechend nachstehender
Formel:
WAP = WAP0 + 1,26 x (HEL ??�� 31,24) ??�€/MWh ??��"

Dabei steht WAP f??�r den aktuellen und WAP0 f??�r den urspr??�nglichen W??¤rmearbeitspreis. Bei
dem mit "HEL" bezeichneten Faktor handelt es sich um den vom Statistischen Bundesamt
monatlich ver??Â?ffentlichten Preis f??Â?r leichtes Heiz??Â?l.
Das Landgericht Dessau - Ro??Â?lau hat der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht Naumburg
hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die dagegen gerichtete Revision des
Versorgungsunternehmens hatte keinen Erfolg.
Im zweiten Fall (VIII ZR 66/09) verlangte die Kl??¤gerin, ebenfalls ein kommunales
Versorgungsunternehmen, von den Beklagten Zahlung f??�r Fernw??¤rme, die sie in den Jahren
2001 bis 2003 f??Â?r die von den Beklagten angemietete Wohnung geliefert hat. Die Beklagten
zahlten zwar die von der Kl??¤gerin geforderten Abschl??¤ge, glichen jedoch die jeweiligen
Endabrechnungen nicht aus, denen die Kl??¤gerin jeweils die Preise ihrer aktuellen Preisbl??¤tter
zugrunde legte.
Die von der Kl??¤gerin im ma??�geblichen Zeitraum verwendeten Preisbestimmungen lauten
auszugsweise wie folgt:
HEL L
"AP = AP0 x (0,5 x - - - - - + 0,2 x - - - - + 0,3 x fEG)"
HEL0 L0
"HEL" bezeichnet dabei ebenfalls den vom Statistischen Bundesamt ver??Â?ffentlichten Preis f??Â?r
leichtes Heiz??Â?l, "L" entspricht dem jeweiligen Index f??Â?r den tariflichen Stundenlohn in der
Fernw??¤rmeversorgung. Der Faktor "fEG" ist im Vertrag wie folgt definiert:
"fEG = jeweiliger Preis??¤nderungsfaktor im Gasbezug der ??�� [Kl??¤gerin] gegen??�ber dem Stand
zum 01.01.97 - er wird anhand der Bestimmungen in dem Gasbezugsvertrag der ??�� [Kl??¤gerin]
ermittelt und vom Vorlieferanten (z.Z. BEB Erdgas und Erd??�l GmbH) der ??�� [Kl??¤gerin]
mitgeteilt. fEG = 1,0000 Basiswert zum Stand 01.01.97)"

Das Amtsgericht L??Â?beck hat die Klage abgewiesen, das Landgericht L??Â?beck hat ihr auf die
Berufung der Kl??¤gerin stattgegeben. Die dagegen gerichtete Revision der Fernw??¤rmekunden
hatte Erfolg.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich Kunden gegen das
Zahlungsbegehren des Energieversorgers mit dem Einwand verteidigen k??Â?nnen, die den
Preiserh??�hungen zugrunde liegende Preisanpassungsklausel sei unwirksam. Zwar berechtigt ??§ 30 AVBFernw??¤rmeV* den Kunden zur Zahlungsverweigerung nur, wenn ein offensichtlicher
Fehler vorliegt. Nicht von dem Einwendungsausschluss des ??§ 30 AVBFernw??¤rmeV erfasst sind
aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einwendungen des Kunden, die sich
nicht auf blo??�e Abrechnungs - oder Rechenfehler beschr??¤nken, sondern die Grundlagen der
Vertragsbeziehung betreffen. Um eine derartige Einwendung handelt es sich, wenn der Kunde
Einw??¤nde gegen die Wirksamkeit einer vom Versorgungsunternehmen vorformulierten
Preisanpassungsklausel erhebt.
Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass Preisanpassungsklauseln den
Anforderungen des ??§ 24 Abs. 3 AVBFernw??¤rmeV** nur dann gerecht werden, wenn sie neben
einem Marktelement auch ein Kostenelement enthalten. Nur hierdurch wird sichergestellt,
dass neben der Kostenentwicklung auf dem W??¤rmemarkt auch die dem
Versorgungsunternehmen entstehenden Kosten der Erzeugung und der Bereitstellung (etwa
Transport, Verteilung) von Fernw??¤rme bei einer Preisanpassung angemessen ber??�cksichtigt
werden. Dar??�ber hinaus verlangt ??§ 24 Abs. 3 AVBFernw??¤rmeV, Preisanpassungsklauseln so
transparent zu gestalten, dass der Kunde den Umfang der auf ihn zukommenden
Preissteigerung aus der Formulierung hinreichend erkennen kann.
Den beschriebenen Anforderungen werden die Preisanpassungsklauseln in den heute
entschiedenen F??¤llen nicht gerecht. Im ersten Fall sind bei der Preisanpassungsklausel die
konkreten Kosten der Erzeugung der Fernw??¤rme durch die Kl??¤gerin und damit das von ??§ 24
Abs. 3 AVBFernw??¤rmeV geforderte Kostenelement unber??�cksichtigt geblieben. Denn die
verwendete Klausel f??�r den W??¤rmearbeitspreis sieht als einzige Variable den Preis f??�r extra
leichtes Heiz??�l ("HEL") vor, die Kl??¤gerin setzt aber zur W??¤rmeerzeugung Erdgas ein und hat
nicht dargelegt, ob und inwieweit die Entwicklung ihrer eigenen Erdgasbezugskosten ebenfalls
an dem von ihr angesetzten oder wenigstens einem ??¤hnlichen "HEL" - Faktor ausgerichtet ist.
Im zweiten Fall gen??Â?gt der Faktor "fEG" nicht den Transparenzanforderungen, weil dem
Kunden nicht offen gelegt wird, wie sich dieser Faktor berechnet, und er daher nicht
nachvollziehen kann, welche Kriterien auf den Gasbezugspreis der Kl??¤gerin Einfluss haben.
Das Verfahren wurde an das Berufungsgericht zur??Â?ckverwiesen, damit Feststellungen dazu
getroffen werden k??�nnen, ob das Nachforderungsverlangen der Kl??¤gerin ??�� wie von dieser
behauptet ??Â?Â? auch bei Zugrundelegung der bei Vertragsschluss geltenden Preise, also ohne
Ber??Â?cksichtigung der erfolgten Preiserh??Â?hungen, begr??Â?ndet ist.
*??§ 30 AVBFernw??¤rmeV: Zahlungsverweigerung
Einw??¤nde gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1. soweit sich aus den Umst??¤nden ergibt, dass offensichtliche Fehler vorliegen, und
2. wenn der Zahlungsaufschub oder die Zahlungsverweigerung innerhalb von zwei Jahren nach Zugang der fehlerhaften Rechnung oder Abschlagsberechnung geltend gemacht wird.
**??§ 24 AVBFernw??¤rmeV: Abrechnung, Preis??¤nderungsklauseln
??�� (3) Preis??¤nderungsklauseln d??�rfen nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernw??¤rme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verh??¤ltnisse auf dem W??¤rmemarkt angemessen ber??�cksichtigen. Sie m??�ssen die ma??�geblichen Berechnungsfaktoren vollst??¤ndig und in allgemein verst??¤ndlicher Form ausweisen. Bei Anwendung der Preis??¤nderungsklauseln ist der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preis??¤nderung gesondert auszuweisen.
Urteil vom 6. April 2011 ??Â?Â? VIII ZR 273/09
LG Dessau - Ro??Â?lau - Urteil vom 29. Dezember 2008 - 2 O 633/06
OLG Naumburg - Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09
(ver??Â?ffentlicht in ZNER 2009, 400)
und
Urteil vom 6. April 2011 ??Â?Â? VIII ZR 66/09
AG L??Â?beck - Urteil vom 8. November 2006 - 25 C 3539/04
LG L??Â?beck - Urteil vom 22. Januar 2009 - 14 S 283/06
(ver??Â?ffentlicht in IR 2009, 91)
Karlsruhe, den 6. April 2011
??­ Quelle: BGH


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