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31. Oktober 2019

Neuer Förderaufruf Nachrüstung von Diesel Fahrzeugen

Am 1. Oktober 2019 trat ein neuer Förderaufruf für die Nachrüstung von leichten (ab 2,8 bis 3,5 Tonnen) und schweren (ab 3,5 bis 7,5 Tonnen) Handwerker- und Lieferfahrzeugen in Kraft, der bis zum 29. Februar 2020 läuft.

Die Antragsfrist des bisherigen Förderprogramms war am 30. September abgelaufen.
Der Förderaufruf ist auf den Seiten der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) veröffentlicht. Die Förderbedingungen entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Bestimmungen.

Anspruchsberechtigt sind Fahrzeughalter mit Firmensitz oder mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer von 65 Städten oder in einem ihr benachbarten Landkreis. Es gilt weiterhin die Liste der 2017 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen, wozu z.B. auch Halle (Saale) zählte.
Gefördert werden maximal 80% der Kosten für das Nachrüstsystem und dessen Einbau.
Die Maximalförderung liegt für leichte Fahrzeuge bei 3.000 Euro und für schwere Fahrzeuge bei 4.000 Euro.

Die BAV bietet interessierten Unternehmen eine Hotline unter der Tel. 0 49 41/6 02-7 88 sowie eine Service-E-Mail an (Diesel-HWNR@bav.bund.de).
Quelle: IHK Halle-Dessau


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