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24. März 2015

Neue Förderbedingungen im Marktanreizprogramm

So hat das BMWi die Förderung für Solarthermieanlagen zur reinen Warmwasserbereitung wieder in das Programm aufgenommen. Neu ist die ertragsabhängige Förderung bei großen Solarkollektoranlagen und die Zusatzförderung für die Optimierung von geförderten Heizungsanlagen. Zudem wird sich das Programm dem gewerblichen Bereich stärker öffnen: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sogenannten KMU-Bonus von 10 Prozent.
Die novellierten Förderbedingungen gelten ab dem 01. April 2015.
Das Marktanreizprogramm hat ein Volumen von über 300 Millionen Euro pro Jahr. Damit ist das MAP das wichtigste Finanzierungsinstrument für erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Zum einen fördert das Programm private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen. Zum anderen unterstützt es Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Es fokussiert dabei vor allem auf Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau werden nur bestimmte innovative Anlagentypen finanziert.
Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des BMWIs sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)


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