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20. Dezember 2018

Neue EU Ökodesign Regelungen für Beleuchtungsprodukte


Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte verständigt. Neue Beleuchtungen sollen demnach weniger Strom verbrauchen. Vorgesehen sind zudem erstmals Reparaturanforderungen für Hersteller.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig werden Beleuchtungen weniger Strom verbrauchen und länger halten. Die neuen Reparaturanforderungen helfen dabei, Ressourcen zu sparen und Abfall zu vermeiden.“
Die durch das Bundesumweltministerium und das federführende Bundeswirtschaftsministerium vertretene Bundesregierung hatte sich im Ökodesign-Regelungsausschuss bei der Überarbeitung und Zusammenfassung der drei bestehenden Beleuchtungsverordnungen (EC No. 244/2009, EC No. 245/2009 und EU No 1194/2012) für bessere Energie- und Ressourceneffizienzanforderungen eingesetzt. Die Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen soll Halogenlampen auf dem europäischen Markt durch die wesentlich effizienteren LED-Lampen ersetzen.
Halogenlampen erfüllen die vorgesehenen neuen Energieeffizienzanforderungen in den meisten Fällen nicht. Beleuchtung ist momentan für 12 Prozent des Stromverbrauchs in der EU verantwortlich.
Die neue Verordnung ist darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zum Ressourcenschutz, da sie die Langlebigkeit von Beleuchtungen fördert:
Hersteller sollen Leuchten zukünftig so gestalten, dass das Leuchtmittel einfach ersetzt werden kann. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden.
Die Regelungen sollen ab dem 1. September 2021 angewendet werden. Für Beleuchtungsprodukte, für die eine Umstellung auf LED Schwierigkeiten bereitet, wurde eine Übergangszeit bis zum 1. September 2023 vereinbart.
Das gilt für bestimmte T8-Leuchtstoffröhren oder besonders kleine Halogenlampen. Darüber hinaus soll es Ausnahmeregelungen für bestimmte seltene Anwendungen in Kunst und Wissenschaft geben. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament müssen der Verordnung noch zustimmen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit


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