MEW Position zur Bundestagswahl
Wettbewerb, Freiheit, Technologieoffenheit
Positionspapier zur Bundestagswahl 2013
Der im MEW vertretene konzernunabhängige Mineralöl - und Energiemittelstand stärkt den Wettbewerb. Neben den großen, internationalen Mineralölgesellschaften trägt auch der Mittelstand zur Versorgungssicherheit und Produktvielfalt bei ? etwa durch freien Handel (Import, Großhandel) Infrastruktur (Tanklager) und Freie Tankstellen. Der Mittelstand betreibt ein engmaschiges Versorgungsnetz auf allen Handelsstufen. Jeder dritte in Deutschland verbrauchte Liter Kraftstoff und Heizöl wird durch unsere mittelständischen Mitgliedsunternehmen umgeschlagen. Unsere Unternehmen beschäftigen circa 25.000 Menschen.
Die förderbaren Erdöl - und Erdgasreserven der Welt sind trotz gestiegener Produktion rapide gewachsen. Von daher ist die Frage der Verfügbarkeit dieser Energieträger auf absehbare Zeit kein Thema.
1) Wettbewerb im Mineralöl - und Energiemarkt
Der MEW vertritt den konzernunabhängigen Mineralölmittelstand ? den Wettbewerbsfaktor im Mineralölmarkt. Der Verbraucher profitiert vom Wettbewerb der freien, unabhängigen Unternehmen. Um unserer verantwortungsvollen Rolle als Wettbewerbselement im Kraftstoffmarkt gerecht zu werden, vertreten wir folgende Position:
● Mittelstandsverträglichkeitsprüfung: Alle politischen Maßnahmen sollten darauf hinwirken, den Mittelstand zu stärken. Sie müssen einer ?Mittelstandsverträglichkeitsprüfung? unterzogen werden.
● Fragwürdige, bürokratische ordnungsrechtliche Verpflichtungen schwächen den Mineralöl - Mittelstand. Wir lehnen sie deshalb grundsätzlich ab. Insbesondere staatliche Beschränkungen in der Preisgestaltung würden zuerst und am stärksten die kleinen, unabhängigen Marktakteure treffen.
● Die Mineralölversorgung Deutschlands erfolgt sowohl durch Importe von Mineralölprodukten (zu denen insbesondere unabhängige Unternehmen des Mittelstands beitragen), sowie durch die Rohölverarbeitung in Raffinerien (große internationale integrierte Mineralölgesellschaften). Keine dieser beiden Marktgruppen sollte einseitig benachteiligt werden.
● Wir wünschen uns stabile Rahmenbedingungen von der Politik, um Planungssicherheit zu gewinnen. EU - Richtlinien sollten realistisch umgesetzt - nicht einseitig übererfüllt werden, um Nachteile für die deutsche mittelständische Energiewirtschaft zu vermeiden.
● Wettbewerbsrecht: Konkretisierung des Verbotes des Verkaufes unter Einstandspreis (§ 20 Abs. 4 GWB) Wir begrüßen, dass der Verkauf von Kraftstoff unter dem eigenen Einstandspreis Tankstellen aus Wettbewerbsgründen nach dem geltenden Recht verboten ist. Allerdings ist das geltende Recht in diesem Punkt in der Praxis nicht anwendbar. Deshalb bedarf es einer Konkretisierung des GWB durch den Gesetzgeber. Ein einfach anzuwendender Vorschlag von uns liegt dazu vor.
2) Zukunft der Energieträger im Kraftstoffmarkt
Die Zukunft der Energieträger in der Mobilität ist diversifiziert. Mineralöl wird in den nächsten Jahrzehnten weiterhin der Hauptenergieträger im Verkehr sein ? mindestens bis 2030 und darüber hinaus. Neben konventionellen Kraftstoffen werden allerdings parallel zunehmend auch andere Energieträger genutzt werden. Dazu gehören Biokraftstoffe, Autogas (LPG), Wasserstoff, Elektromobilität auch fossiles Erdgas (CNG).
2.1) Finanzielle Förderung für neue Energieträger
Die mittelständischen Energiehändler und Freien Tankstellen sind offen für die Einführung neuer Energieträger. Sie nehmen hier oft eine Vorreiterrolle ein. Investitionen in die Infrastruktur neuer Energieträger sind meist extrem kostspielig und für mittelständische Betriebe oft nicht realisierbar. Diese haben aufgrund ihrer Betriebsgröße, im Gegensatz zu großen internationalen Mineralölgesellschaften, keinen finanziellen Spielraum für die hohen Investitions - und laufenden Kosten (die Investitionen für eine ErdgasGas/Biomethantankstelle zum Beispiel liegen bei rund 300.000 Euro; für eine Wasserstofftankstelle müssen gar über eine Million Euro angesetzt werden).
● Wir fordern bei neuen Energieträgern, die in der Einführungsphase unwirtschaftlich sind (z.B. Biomethan - Mobilität), eine finanzielle Unterstützung beim Ausbau der Infrastruktur, z.B. durch steuerliche Anreize oder direkte Förderung. Die alleinige steuerliche Förderung des Energieträgers halten wir für nicht ausreichend, wie etwa die Historie von Erdgas als Kraftstoff zeigt. Allerdings sollte die Unterstützung bevorzugt denjenigen Tankstellen oder anderen Vertriebseinrichtungen zur Verfügung stehen, die es mit eigenen finanziellen Mitteln nicht schaffen würden, den Energieträger anzubieten. Dies sichert eine effiziente Fördermittelverwendung und eine Angebotsvielfalt.
● Der MEW setzt sich dafür ein, dass neben den Investitions - auch die hohen laufenden Kosten gesenkt werden, um überhaupt Wirtschaftlichkeit und damit Investitionen zu erreichen. Diese könnten zum Beispiel, durch eine zeitlich befristete Reduzierung der Netzentgelte gesenkt werden.
2.2) Wettbewerb erhalten mit Autogas (LPG) gegenüber Erdgas (CNG)
Autogas (LPG) ist eine der von der EU - Kommission genannten alternativen sauberen Energien für den Straßenverkehr (siehe den EU - Richtlinienentwurf über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe). Damit die von der EU geforderte Infrastruktur für Autogas für die absehbare Zukunft gewährleistet ist, darf Autogas gegenüber Erdgas (CNG) steuerlich nicht schlechter gestellt werden. Sofern die steuerliche Förderung von Autogas zugunsten von Erdgas verschlechtert würde, bräche dieser Markt für Mittelständler weg. Letztere würden u.a. aufgrund fehlenden Vertrauens in die Planungssicherheit zudem zögern, in das leitungsgebundene Erdgas zu investieren. Autogas kann unabhängig von bestehenden Energieleitungsnetzen gehandelt werden und bietet daher dem Mineralöl - Mittelstand größtmögliche Flexibilität, was die Beschaffung und den Vertrieb betrifft. Diese Vielfalt nützt dem Mittelstand, aber auch den Verbrauchern, die aus einer größeren Energieträger - und Anbieterzahl auswählen können.
2.3) Dieselsteuererhöhung würde Verbraucher und Mittelstand schwächen
Eine Anpassung der Kraftstoffbesteuerung im Rahmen einer EU - weiten Harmonisierung darf nicht zulasten des Mittelstandes erfolgen. Eine ?Kraftstoff - Strukturpolitik?, die darauf abzielt, die Besteuerung von Diesel zugunsten von Benzin zu ändern, ginge voll zulasten des Mineralöl - Mittelstandes, der im Dieselkraftstoffbereich traditionell stark vertreten ist. Eine höhere Dieselbesteuerung belastet auch die Verbraucher durch höhere Kraftstoffpreise und durch höhere Logistikkosten der Wirtschaft.
3) Wärmemarkt
Heizöl gehört nach Gas zum wichtigsten Energieträger für den deutschen Wärmemarkt. Ca. 30 Prozent der Wohneinheiten in Deutschland werden heute vollständig oder hauptsächlich mit dem flüssigen und leicht zu bevorratenden Energieträger Heizöl beheizt (ca. 6 Millionen Ölheizungen (vornehmlich Ein - / Zweifamilienhäuser). Der MEW geht davon aus, dass Heizöl auch in absehbarer Zukunft eine zentrale Rolle im Wärmemarkt spielen wird, besonders in den Flächenstaaten der Bundesrepublik.Der Mineralölmittelstand hat sich im Heizölgeschäft eine starke Marktposition erarbeitet, sowohl was die Versorgung (Import - und Großhandel), als auch was das Endverbrauchergeschäft betrifft. Er hat die Lücke geschlossen, die der Rückzug bedeutender Großgesellschaften aus dem Endkundengeschäft hinterlassen hat.
3.1) Klimaschutz: Reduzierung des Primärenergiebedarfs entscheidend
Zur Erreichung der Klimaschutzziele empfiehlt der MEW: Alle politischen Maßnahmen sollten auf die Zielgröße der Reduzierung des Primärenergiebedarfs abzielen. Diese Größe beinhaltet alle energiepolitischen Zielsetzungen. Sie ist ökonomisch und ökologisch effizient, konsistent und für Adressaten berechenbar, da sie bereits in der Energieeinsparverordnung hinreichend definiert ist.
3.2) Marktorientierung, Technologieoffenheit, Energieträgeroffenheit
Der MEW hält marktorientierte Ansätze für den richtigen Weg, um einen maximalen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz sozialverträglich mit begrenzten finanziellen Ressourcen zu erreichen. Politische Maßnahmen, die einseitig Strukturpolitik zugunsten oder zulasten bestimmter Energien betreiben sollen, führen nicht zum Ziel. Stattdessen sollte es allein auf die Reduzierung des Primärenergiebedarfs ankommen. Der Verbraucher entscheidet flexibel ausgehend von seiner individuellen Situation, welche Technologie und welcher Energieträger für ihn die beste Wahl ist. Dies führt bei den vorhandenen finanziellen Ressourcen zu größtmöglicher Energieeinsparung und damit zu Sozialverträglichkeit. Ordnungsrechtliche Zwangssanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand lehnen wir ab.
3.3) Energetische Sanierungen durch Steuerabschreibung auch in Teilen fördern
Der MEW empfiehlt der Politik, einen neuen Anlauf zu unternehmen, um mit Steuerabschreibungen energetische Sanierungen zu fördern. Teilsanierungen müssen ebenfalls erfasst werden. Auf diese Weise kann den unterschiedlichen Anforderungen eines jeden Gebäudes und der Finanzlage der Hausbesitzer am besten Rechnung getragen werden. Es kann auch daran gedacht werden, über die schrittweise bzw. modulare Sanierung Investoren zu motivieren, noch höhere Energieeinsparungen mittel - bis längerfristig zu erreichen. Steuerliche Anreize in diesem Bereich erzielen laut Branchen - Gutachten (Technomar) Steuer - Mehreinnahmen von über vier Milliarden Euro (Laufzeit 10 Jahre). Mit dem Ende 2012 gescheiterten Gesetzentwurf ?Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen? war die Bundesregierung grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Der Entwurf setzte jedoch ausschließlich auf umfassende energetische Sanierungen, die viele investitionsbereite Hausbesitzer von der Sanierungsmöglichkeit ausschlossen.
3.4) Nutzung von erneuerbarem Überschussstrom für die Wärmeerzeugung
Überschüsse regenerativ erzeugten Stromes können mit geringem technischem Aufwand dafür eingesetzt werden, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu steigern und gleichzeitig die Stromerzeugungskapazität für Wind - und Solarstrom besser auszulasten. Durch elektrische Heizeinrichtungen, wie z. B. einen Heizstab kann der Strom in vorhandene Trinkwarmwasserspeicher, in Pufferspeicher für Heizungswasser oder direkt in den Heizkreis eingebracht, in Wärme umgewandelt und genutzt werden. Ölheizungen werden bereits heute sehr oft durch solarthermische Anlagen ergänzt; zunehmend werden auch wasserführende Kaminöfen in den Heizkreislauf integriert. Ölheizungen besitzen daher bereits oftmals Wärmespeicher. Der MEW empfiehlt, Öl - Hybrid - Heizsysteme künftig sinnvoll durch günstig angebotenen Überschussstrom aus erneuerbaren Quellen zu ergänzen. (Quelle: IWO)
Berlin Quelle: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland
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