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20. September 2011

Kraft Wärme Kopplungsgesetz

­Wärmenetzförderung nach dem
Kraft - Wärme - Kopplungsgesetz ?
Nachweis der ansatzfähigen Investitionskosten
? Verfahrensvereinfachung
Das BAFA vereinfacht künftig im Antragsverfahren
den Nachweis der ansatzfähigen
Investitionskosten: Diese müssen im Rahmen des Antragsverfahrens
nicht mehr durch einzelne Rechnungen
belegt werden, eine
aussagekräftige Auflistung der Investitionskosten
(z. B. SAP - Unterlagen), aus der eine Zuordnung
der einzelnen Positionen zum Wärmenetz
möglich ist, genügt. Alle aufgelisteten Positionen müssen ansatzfähige Kosten im Sinne des Kraft - Wärme - Kopplungsgesetzes darstellen. Bei Bedarf kann das BAFA einzelne Rechnungen als Nachweis
anfordern.
Weitere Hinweise zum Antragsverfahren
finden Sie unter hier.
Quelle: www.contentserver24.de


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