KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen
Heizungserneuerungen mit Brennwerttechnik
und andere einzelne Energiesparmaßnahmen
werden von der
KfW wieder gefördert ? mit fünf Prozent
der Investitionssumme, höchstens
2.500 Euro. Förderfähig sind auch begleitende
Arbeiten wie die Schornsteinanpassung
oder die vorgeschriebene
Durchführung des hydraulischen
Abgleichs. Der Förderantrag muss vor
Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wichtige Förder - Voraussetzung: Der
Fachhandwerker muss die Einhaltung
der technischen Anforderungen bestätigen.
Er muss beispielsweise prüfen,
ob die vorhandenen Heizkörper für
den dauerhaften Betrieb von Brennwerttechnik
geeignet sind. Und ein
Sachverständiger muss ?die Angemessenheit
der Maßnahmen unter Berücksichtigung
der Auswirkungen auf die
thermische Bauphysik und energetische
Haustechnik am gesamten Gebäude
bestätigen?. Die detaillierten
Förderrichtlinien enthält ein KfW - Merkblatt
unter www.kfw.de Quelle: IWO,
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