Hochwasserschutzgesetz II und die Nachrüstpflichten
Anfang 2018 ist das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft getreten, das teilweise auch Ãlheizungsbesitzer betrifft. Neben der Kategorie „Ãberschwemmungsgebiet“ gibt es - jetzt neu - die Kategorie „Risikogebiet“. Darüber, ob ein Standort in einem Ãberschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet liegt, kann die zuständige Behörde Auskunft geben.Als Ãberschwemmungsgebiete gelten in der Regel Gebiete zwischen Gewässer und Deich (Hochwasserschutzeinrichtung). Zu den Risikogebieten zählen Gebiete hinter dem Deich, die im Falle eines Extrem-Hochwassers überflutet werden. Diese Risikogebiete werden durch sogenannte Gefahrenkarten ausgewiesen, die von den Bundesländern erstellt werden. In einigen Bundesländern ist die Aufstellung dieser Gefahrenkarten noch nicht abgeschlossen.
Gesetzliche Regelungen für den Weiterbetrieb einer bestehenden Anlage
In Risikogebieten gilt: Bestehende Heizölverbraucheranlagen müssen innerhalb von 15 Jahren (bis zum 5. Januar 2033) oder im Zuge einer wesentlichen Ã"nderung hochwassersicher nachgerüstet werden. Es gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit, das heiÃt, die Anlagen sind nur dann hochwassersicher nachzurüsten, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.In Ãberschwemmungsgebieten gilt: Bestehende Heizölverbraucheranlagen müssen innerhalb von fünf Jahren (bis zum 5. Januar 2023) oder im Zuge einer wesentlichen Ã"nderung hochwassersicher nachgerüstet werden.
Gesetzliche Regelungen für den Neubau einer Anlage
In Risikogebieten gilt: Der Neubau einer Heizölverbraucheranlage ist zulässig, wenn diese hochwassersicher errichtet wird. In Ãberschwemmungsgebieten gilt: Der Neubau einer Heizölverbraucheranlage ist prinzipiell nicht gestattet. Es gibt aber eine sogenannte Ãffnungsklausel: Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn keine anderen, weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird.
Quelle: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO)
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