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29. November 2022

Heizöl und Holzpelletkunden bei Preisbremse nicht vergessen

VEH-Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Bildquelle:VEH-Verband für

Energiehandel Südwest-Mitte e.V.


Die geplante Beschränkung der Gas- und Strompreisbremse auf leitungsgebundene Energieträger lässt rd. 30 Prozent der Gebäude außen vor, die z.B. mit Heizöl oder Holzpellets beheizt werden. Dabei haben diese zum erheblich Teil Preissteigerungen in ähnlicher Größenordnung zu verkraften wie bei Erdgas, Fernwärme oder Strom. Der VEH - Verband für Energiehandel Südwest-Mitte und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) fordern daher von der Bundesregierung eine Entlastung für alle betroffenen Heizungsbetreiber im gleichen Umfang.


„Die vorgesehene Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung über das Jobcenter ist kein gleichwertiger Ersatz,“ betont VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke. „Besser wäre eine komplette Gleichbehandlung dieser Haushalte bei der sozialpolitisch begründeten Heizkostenentlastung. Außerdem ist die Härtefallregelung in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse noch nicht einmal im Detail enthalten,“ ergänzt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar und scheint für die Betroffenen mit erheblichen Hürden verbunden zu sein, kritisieren die Verbandsvertreter.

Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI)


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