ffentliche Geb  ude zuk  nftig als Vorbild f  r den Ausbau erneuerbarer Energien
Novelle des Erneuerbare - Energie - W??¤remegesetzes tritt am 1.Mai 2011 in Kraft
Die EU - Erneuerbaren - Energien - Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten auch im W??¤rme - und K??¤ltebereich zum weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Hierbei sollen ??�ffentliche Geb??¤ude eine Vorbildfunktion ??�bernehmen. Dies setzt die Novelle des EEW??¤rmeG nun in deutsches Recht um. K??�nftig gilt nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden ??�ffentlichen Geb??¤uden eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.
Die Verpflichtung gilt auch f??�r Geb??¤ude, die von der ??�ffentlichen Hand angemietet werden. Ist dies zum Beispiel mangels Angebots nicht m??�glich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, muss die ??�ffentliche Hand im Mietvertrag sicherstellen, dass der Vermieter bei einer grundlegenden Renovierung des Geb??¤udes die W??¤rmeversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umstellten wird. Dies gilt f??�r alle Mietvertr??¤ge, die ab dem 1. Mai 2011 abgeschlossen werden.
Die Neuregelung ber??�cksichtigt die spezifischen Bed??�rfnisse der ??�ffentlichen Hand, insbesondere die der Kommunen. Da die anteilige Deckung des W??¤rmebedarfs durch erneuerbare Energien zun??¤chst zu h??�heren Investitionskosten f??�hrt, f??�rdert das Bundesumweltministerium im Rahmen der bestehenden F??�rderprogramme gezielt auch Kommunen bei der Erf??�llung ihrer Vorbildfunktion. Das BMU tr??¤gt damit dazu bei, dass die Finanzsituation der Kommunen nicht ??�berm??¤??�ig belastet wird. F??�rderm??�glichkeiten bestehen unter anderem im Rahmen des Marktanreizprogramms der ??��Nationalen Klimaschutzinitiative??�� mit der "Kommunalrichtlinie". Quelle: BMU,Pressemitteilung vom 29.04.2011
« VorherigeNews-Archiv 2011Nächste »