EU Verordnung verbietet ineffiziente Heizungspumpen
Ab 2013 Verkaufsverbot für Stromfresser
Noch ca. zwei Jahre haben Pumpenhersteller Zeit, dann müssen Nassläufer - Umwälzpumpen die Effizienzanforderungen der europäischen Ökodesign - Richtlinie erfüllen. Die Effizienzanforderungen sind strenger geregelt und werden in Etappen verschärft: Zunächst gelten sie nur für neu verkaufte Pumpen (Heizungs - oder Klimaanlagen o. ä.), später jedoch auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Heizungsanlagen. Der so genannte EEI (Energieeffizienzindex) regelt, welche Pumpenmodelle künftig zum Einsatz kommen dürfen.
Die EU - Verordnung sieht vor, den Gesamtstromverbrauch aller in der Europäischen Union betriebenen Nassläufer - Umwälzpumpen für Heizung und Klima bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Insgesamt soll - bezogen auf die ganze EU - eine Energieeinsparung von 23 Terawattstunden Strom pro Jahr erreicht werden, was der Stromerzeugung von etwa sechs mittelgroßen Kohlekraftwerken oder einer Minderung der EU - weiten CO2 - Emissionen um ca. 11 Millionen Tonnen im Jahr entspricht.
Hocheffizienzpumpen bieten gegenüber ungeregelten Standardpumpen ein enormes Stromsparpotenzial und erfüllen zum Teil bereits jetzt die Grenzwerte der ab 2015 geltenden zweiten Stufe der Verordnung für Nassläufer - Umwälzpumpen, sind also zukunftssicher.
Quelle: www.contentserver24.de
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