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03. August 2016

EEG Falsche Weichenstellungen für die Energiewende

Berlin – Der Bundestag hat in seiner Beschlussfassung über das EEG die dringend gebotene Klarstellung für gemischte Betriebsmodelle (§ 61 a EEG) verpasst. Damit unterliegen gemischt genutzte Speicher pauschal der vollen EEG-Umlage, obwohl eigentlich nur ein Teil der Nutzung EEG-umlagepflichtig wäre. Als Resultat werden gerade die flexiblen und systemdienlichen Betriebsmodelle von Speichern finanziell besonders belastet. Damit sind gemischte Betriebsmodelle für Energiespeicher unwirtschaftlich und können ihren Systemnutzen nicht weiter einbringen.
„In unseren zahlreichen Gesprächen haben wir immer wieder betont, wie wichtig eine Klarstellung im § 61a ist, damit gemischte Betriebsmodelle weiterhin gesichert am Markt teilnehmen können, ohne benachteiligt zu werden“ so Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Auch die Bundesländer haben über den Bundesrat in Ihrem Beschluss vom 17.06. für eine derartige Klarstellung plädiert, denn eine Abgrenzung der Strommengen (umlagebefreit/umlagepflichtig) ist beim heutigen Stand der Technik über geeignete Zählsysteme problemlos und trennscharf möglich. Mit dem aktuellen Ergebnis lassen sich nun zahlreiche Projekte nicht mehr wirtschaftlich realisieren, was der Systemstabilisierung und damit dem Erfolg der Energiewende entgegenwirkt“, so Windelen weiter.
„Gerade gemischte Betriebsmodelle können den Systemnutzen der Speicher optimieren und somit die Energiewende deutlich beschleunigen“, führt Thomas Speidel, Geschäftsführer der ads-tec GmbH und Präsident des BVES aus . „Projekte wie Schwarmspeicher oder etwa die Strombank, ausgezeichnet mit dem diesjährigen Stadtwerke-Award, liefern den notwendigen Mehrwert einer gemeinschaftlichen Parallelnutzung – in diese Richtung müssten wir gehen. Jetzt wird dieser Entwicklung aufgrund eines pauschalen Misstrauens der Politik Steine in den Weg gelegt.“
Positiv sieht der Verband dagegen die Ausweitung der zuschaltbaren Lasten im neuen EEG - diese sollen nun um sogenannte Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Anwendungen ergänzt werden. „Dies ist ein erster Schritt in Richtung der Kopplung von Strom, Wärme und Mobilität und öffnet die Tür für neue Speicher-Technologien“, so Speidel.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite unter www.bves.de.
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) vertritt die Interessen von Unternehmen der Energiespeicherbranche aus den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Als technologieoffener Industrie-Verband ist der BVES Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Pressekontakt:
Miriam HegnerReferentin Technologien und StandardsTel.: 030 54 610 633, Mobil: 0172-9467391m.hegner@bves.de, www.bves.de Quelle: Bundesverband Energiespeicher (BVES)


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