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11. Mai 2011

Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz ist entbehrlich

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­­­Solarwärme ist beliebt, weil sie kostenlos geliefert wird. Doch bei einem gesetzlichen Zwang zur Einbindung blocken Hauseigentü­mer ab: Heizungsmodernisierungen und Solarinstallationen gingen in ­Baden - Württemberg deutlich zurück.­­

Eine vom Bundesrat beantragte Zusammenlegung
der Energieeinsparverordnung und
des Erneuerbare - Energien - Wärmegesetzes
hat die Bundesregierung abgelehnt. Dabei
sprechen einige Gründe für einen völligen
Verzicht auf das EEWärmeG.

Die Länderkammer hatte im November die Bundesregierung
aufgefordert, eine ?Konsolidierung und
Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und fachlichen energetischen
Anforderungen an Gebäude herbeizuführen?.
Ausdrücklich bezog sich der Bundesrat dabei auf das
EEWärmeG und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) als
Grundlage der EnEV. Die Bundesregierung begründet ihre
Ablehnung dieses Antrags mit der unterschiedlichen Zielsetzung
der jeweils zugrunde liegenden EU - Vorgaben.

Anforderungen zum Teil widersprüchlich

Wobei sie nach Auffassung von IWO die teilweise widersprüchlichen
Anforderungen der beiden Rechtsvorschriften
verkennt. Dadurch kann passieren, dass ein Gebäude mit
ineffizienter Heiztechnik zwar eine erneuerbare Quote erfüllt
und somit einen relativ geringen Primärenergiebedarf
aufweist, unterm Strich aber unverantwortlich viel Endenergie
verbraucht.
IWO und zahlreiche Verbände der Energiewirtschaft halten
das EEWärmeG schlichtweg für entbehrlich. Denn die
Grundlagen für die positive Bewertung der erneuerbaren
Energien sind bereits in der EnEV verankert. Für das Erreichen
der energie - und klimaschutzpolitischen Ziele ist es unerheblich, ob die Primärenergieeinsparung durch verbesserte
Dämmung oder durch Einbau einer thermischen
Solaranlage erfolgt.
Die individuell beste Lösung für den Investor und das
Gebäude sollte daher nicht durch gesetzliche Regelungen
wie Nutzungspflichten für erneuerbare Energien vorgegeben
werden. Vielmehr sollte Technologieoffenheit gelten:
Sie ermöglicht dem Eigentümer die Entscheidung, welche
Maßnahme den größten Beitrag zu Energieeinsparung und
somit zum Klimaschutz leistet ? auch unter Berücksichtigung
seiner zumeist begrenzten finanziellen Ressourcen.

Zwangsvorgaben behindern Klimaschutz

Das baden - württembergische Wärmegesetz zwingt
Hausbesitzer, nach einer Heizungssanierung anteilig erneuerbare
Energien zu nutzen. Die ersten Erfahrungen mit dieser
Vorgabe belegen: Ein derartiger Ansatz ist im Sinne der
Ziele kontraproduktiv. Laut einer Mitgliederumfrage des
Fachverbands SHK Baden - Württemberg verzichteten 63 Prozent
der Hausbesitzer wegen der zusätzlichen Auflagen auf
Investitionen in die Erneuerung der Heizung. So wird dem
Klimaschutz ein Bärendienst erwiesen. Die Tatsache, dass
man nach der Anschaffung eines Brennwertkessels ohne
Solaranlage Brennstoffe mit zehn Prozent Bioanteil einsetzen
muss, die teurer sind als normales Heizöl oder
Erdgas, senkt die Bereitschaft für eine Heizungserneuerung.
Das ist das Gegenteil von dem, was benötigt wird,
um den Modernisierungsstau im Wärmemarkt zu behebe­n.

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Quelle: IWO, raffiniert 01/2011


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