BVES begrüßt beschlossenes Förderprogramm für Energiespeicher
Berlin. ? Das Förderprogramm zur Markteinführung von Batteriespeichersystemen für kleinere Photovoltaikanlagen ist unter Dach und Fach. Ab 1. Mai 2013 können entsprechende Anträge gestellt werden. Das gaben jetzt Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMU) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt. Für das erste Jahr wird die KfW die Fördermittel von 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Weitere 25 Millionen Euro stellt die Bankengruppe für 2014 in Aussicht. Wie das BMU bestätigt, soll künftig der Kauf neuer Batteriespeicher für Solarstromanlagen mit bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarleistung bezuschusst werden. Als ?wichtigen Schritt zum Gelingen der Energiewende? begrüßt Prof. Dr. Eicke Weber, Gründungspräsident des Bundesverbandes Energiespeicher (BVES) und Leiter des Fraunhofer - Instituts für Solare Energiesysteme ISE, diese Entscheidung. ?Speicher tragen wesentlich zur Entlastung und Stabilisierung der Netze und damit zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei?, betont Weber. Ein wesentlicher Punkt sei zudem die Erhöhung des Eigenverbrauchs, für den Speicherlösungen ebenfalls eine wichtige Rolle spielten.
?Ein Anreizprogramm für Energiespeicher in Privathaushalten ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, jedoch muss zum Gelingen der Energiewende in Zukunft beim Ausbau von Energiespeichern differenziert vorgegangen werden?, fügt Dr. Harald Binder, Geschäftsführer des BVES hinzu. ?In den Programmen für Energiespeicher sollte die Bundesregierung gemeinsam mit der Branche und der Energiewirtschaft Lösungen erarbeiten, um einen umfangreichen und auf die speziellen Eigenschaften und Vorteile von Speicherlösungen (z. B. Systemdienstleistungen) abgestimmten Ausbau des Energiesystems in Deutschland voranzutreiben?, so Dr. Binder.
Ab dem 1. Mai 2013 werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage durch zinsgünstige Darlehen der KfW Bankengruppe gefördert. Hinzu kommt ein vom Bundesumweltministerium finanzierter Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten des Speichersystems. Gefördert werden können Speichersysteme für neu gebaute Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt. Anlagen die ab Januar 2013 errichtet wurden können nachgerüstet werden. Eigenbauten, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind von der Förderung allerdings ausgeschlossen. Außerdem muss die Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt für die gesamte Lebensdauer der Anlage, mindestens aber 20 Jahre, auf maximal 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.
?Die Speichertechnologie sorgt nicht nur für die Entlastung der Stromnetze, sondern hilft auch die Preise für Strom konstant zu halten?, sagt Prof. Eicke Weber, dessen Institut eine aktuelle Studie zu diesem Themenbereich kürzlich vorgestellt hat. Die Forscher vom Freiburger Fraunhofer Institut ISE weisen in ihrer Studie nach, dass der Einsatz von dezentralen Speichern bei entsprechender Betriebsweise die Netzspannung stabilisiert und die Anschlusskapazitäten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende erhöht. Unter der Voraussetzung einer netzdienlichen Betriebsweise kann ein solcher Stromspeicher die Einspeisespitze in Abhängigkeit der Systemkonfiguration ? Leistung der Photovoltaikanlage, lokale Stromlast und Batteriegröße ? um bis zu 40 Prozent reduzieren. Quelle: Bundesverband Energiespeicher (BVES)
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