Bundesstelle für Energieeffizienz
2. Nationaler
Energieeffizienz - Aktionsplan
Das Bundeskabinett hat am
31. August den vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) vorgelegten zweiten Nationalen
Energieeffizienz - Aktionsplan der
Bundesregierung beschlossen. Erarbeitet
wurde der Aktionsplan von der
Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
im BAFA. Aus diesem Bericht wird deutlich,
dass Deutschland das angestrebte
Energieeinsparziel eines insgesamt um
neun Prozent geringeren jährlichen
Durchschnittsverbrauchs bis zum Jahr
2016 erreichen wird. Das BMWi sieht in
dem Bericht ein wichtiges Etappenziel
auf dem Weg zu weiteren Einsparungen
bestätigt. Dies war im Wesentlichen
möglich durch Verbesserung der
Rahmenbedingungen auf dem Markt
für Energiedienstleistungen.
Der Bericht zeigt auch, wie wichtig
marktbasierte Elemente sind, um die
Energieeffizienz bei den Endverbrauchern
weiter zu steigern. ?Marktlösungen
bieten vielfältige Möglichkeiten für
die intelligente, kosteneffiziente und
an den Bedürfnissen der Endverbraucher
ausgerichtete Realisierung von
Energieeinsparungen?, so Präsident
Dr. Arnold Wallraff.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz
wird konkrete Vorschläge erarbeiten,
um den Energiedienstleistungsmarkt
weiter zu entwickeln und bestehende
Markthemmnisse zu beseitigen.
Der zweite Nationale Energieeffizienz - Aktionsplan kann unter
www.bfee - online.de abgerufen
werden. Dort finden sich auch weitere
Informationen, wie ein methodisches
Begleitdokument.
Anbieterliste der Bundesstelle für
Energieeffizienz (BfEE) ? Zahl der
gelisteten Anbieter wächst stetig
Seit dem 19.04.2011 stellt die Bundesstelle
für Energieeffizienz (BfEE) über das
Online - Portal ihrer Homepage
(www.bfee - online.de) eine Anbieterliste
für Energiedienstleistungen,
Energieeffizienzmaßnahmen und sogenannte
Energieaudits zur Verfügung.
Nach aktuellem Stand haben sich auf
der Anbieterliste über 1.000 Anbieter
registrieren lassen. Mehr als 75 Prozent
der Registrierten sind von Energieunternehmen
unabhängige Anbieter.
Auch wenn in einigen Fällen die Profile
von registrierten Anbietern nicht frei
geschaltet werden konnten, so lag dies
in der überwiegenden Zahl der Fälle
ausschließlich daran, dass nicht alle
erforderlichen Unterlagen vorgelegt
wurden. Anbieter, die in die Liste
aufgenommen werden wollen, sollten
daher darauf achten insbesondere die
sogenannte ?persönliche Erklärung?
auszudrucken und unterschrieben an
die BfEE zurückzusenden.
Die Anbieterliste der Bundesstelle
für Energieeffizienz ist ein wichtiges
Instrument für die Entwicklung des
Marktes für Energiedienstleistungen.
Verbraucherinnen und Verbraucher
können sich mit Hilfe der Liste einfach
und schnell über entsprechende Angebote
informieren. Gleichzeitig wird den
Unternehmen eine gute Möglichkeit
geboten, sich an zentraler Stelle und in
übersichtlicher Art und Weise zu präsentieren.
Damit schafft die Liste Transparenz
und stärkt den Wettbewerb. Mit
wachsendem Bekanntheitsgrad der Liste haben sich auch die Sichtbarkeit und
die Vorteile für Anbieter erhöht. Unternehmen,
die Energiedienstleistungen
erbringen, sollten die Möglichkeit der
kostenfreien Eintragung nutzen. Alle
Information zur Anbieterliste und zur
Arbeit der Bundesstelle für Energieeffizienz
finden Sie unter
www.bfee - online.de oder www.bfee.eu.
Quelle: BAFA
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