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04. April 2017

Steuervorteil für Autogas Bundesrat befürwortet Verlängerung bis

Anerkennung der Autogas-Vorteile ist wichtiges Signal an den Deutschen Bundestag
Berlin, 3. April 2017 – Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt, dass sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 31. März zum Energiesteuergesetz für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen hat. Der Verband wertete den Beschluss als wichtiges Signal für die nun anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag.
'Der Bundesratsbeschluss erkennt ausdrücklich an: Autogas leistet einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen. Den Steuervorteil synchron für alle Gaskraftstoffe zu verlängern, ist umweltpolitisch nur konsequent', kommentiert DVFG-Vorsitzender Rainer Scharr die Entscheidung vom vergangenen Freitag. Darüber hinaus spiegele der Beschluss die Wertschätzung der gut ausgebauten Autogas-Tankstelleninfrastruktur wider. 'Der Alternativkraftstoff ist bundesweit an rund 7.000 Tankstellen erhältlich – dies bleibt ein ausschlaggebender Faktor, insbesondere für die Akzeptanz beim Verbraucher', so Scharr. Nun sei der Deutsche Bundestag am Zug. Die Bestätigung des Steuervorteils für Autogas knüpfe sowohl an den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 als auch an den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015 an.
Energieträger Flüssiggas:Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e. V.


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