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17. Januar 2017

Richtlinien zur Heizöllagerung

Das Institut für Wärme und Öltechnik (IWO) informiert:
Die Richtlinien zur Heizöllagerung in den verschiedenen Bundesländern können einer neuen Liste entnommen werden. In der aktuellen Übersicht des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) sind die 16 Länderregelungen zu den Prüfpflichten bei Heizöltanks einzeln abrufbar. „Wer eine Ölheizung besitzt, ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der Tankanlage regelmäßig zu kontrollieren“, sagt Thomas Uber, Sachverständiger für VAwS-Anlagen ( Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen -Anm. d. Redaktion) beim IWO. „Sollte die Anlage wiederkehrend prüfpflichtig sein, muss rechtzeitig ein Sachverständiger zur Überprüfung der Anlage beauftragt und ein eventuell festgestellter Mangel behoben werden.“ Damit sich all diejenigen, die für eine Tankanlage verantwortlich sind, noch schneller einen Überblick über die Regularien zur Heizöllagerung in ihrem Bundesland verschaffen können, stehen diese nun in einer anschaulichen Liste zur Verfügung. Aufgeführt sind jeweils die vorgeschriebenen Prüfungen durch Sachverständige – abhängig von Lagervolumen sowie Größe des Heizöltanks und Standort der Anlage.
Zu finden ist die Übersicht unter www.zukunftsheizen.de/VAwS.
Quelle: Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) Foto: IWO


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