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16. Mai 2017

DVFG fordert Steuerliche Begünstigung für Autogas verlängern

Deutscher Verband Flüssiggas kommentiert Energiesteuergesetz bei Anhörung im Deutschen Bundestag
Berlin, 16. Mai 2017 – Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) plädierte bei der gestrigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages für eine Verlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas über 2018 hinaus. Seine Forderung begründete der Verband insbesondere mit den Umweltvorteilen des Alternativkraftstoffes.
Im Rahmen der Sachverständigen-Anhörung erläuterte DVFG-Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke die erwiesenen Vorteile von Autogas gegenüber konventionellen Kraftstoffen. Autogas leiste einen substanziellen Beitrag zur Reduktion von CO2 und zur Vermeidung von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden. Stücke appellierte an den Deutschen Bundestag, bei seiner anstehenden Entscheidung der Empfehlung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz zu folgen. Dieser hatte sich im März 2017 dafür ausgesprochen, den Steuervorteil für Autogas und Erdgas in der bisherigen Höhe bis Ende Dezember 2023 zu verlängern. Das Plenum des Deutschen Bundestages wird das Gesetz voraussichtlich am 2. Juni 2017 verabschieden.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e. V.


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